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Der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben führt über die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Jede Frau und jeder Mann soll das Arbeits- und Lebensmodell wählen können, das in jeder Lebenssituation am besten zu ihr und ihm passt. Diesem Grundsatz hat sich der Regierungsrat des Kantons Zürich für die Legislatur 2007-2011 verpflichtet : Er will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Dies will er mit einer gesamtheitlichen Steuerung aller dazugehörigen Massnahmen im Kanton Zürich erreichen.
Die regierungsrätliche Vereinbarkeitspolitik umfasst vier Handlungsfelder: • Familienergänzende Kinderbetreuung • Familienfreundliches Steuer- und Sozialleistungssystem • Familienfreundliche Unternehmen • Sensibilisierung der Bevölkerung
Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FFG) ist für die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zürich zuständig. Sie hat in den vergangenen Jahren bereits etliche Projekte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie angestossen und realisiert. Nun hat die FFG vom Regierungsrat den Auftrag bekommen, ein neues Koordinationsgremium zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Dieses Gremium soll die bereits laufenden Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie koordinieren. Die regierungsrätliche Vereinbarkeitspolitik soll im ganzen Kanton Zürich zum Tragen kommen. Auch die Unternehmen sollen familienfreundlicher werden. Den Startschuss dazu hat der Regierungsrat mit der Bekanntgabe der Promotorin und des Promotors der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen gegeben.
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